Nur für Fremdpatienten, keine Voranmeldung notwendig.
Brillen- oder Kontaktlinsenträger, betreffend Führerscheingruppe 2, müssen eine entsprechende Verordnung vom Augenarzt bzw. einen Brillenpass oder eine Brillenglasstärkenbestimmung, aus der die Stärke der Korrektur hervorgeht, mitbringen.
Kontaktlinsenträger müssen Behälter für Kontaktlinsen mitbringen, da diese für die Untersuchung entnommen werden müssen.